Finanzgerichtsordnung
Erster Teil - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 39) |
Abschnitt III - Ehrenamtliche Richter (§§ 16 - 30) |
(1) Ein ehrenamtlicher Richter ist von seinem Amt zu entbinden, wenn er
1. | nach den §§ 17 bis 19 nicht berufen werden konnte oder nicht mehr berufen werden kann oder | |
2. | einen Ablehnungsgrund nach § 20 Abs. 1 geltend macht oder | |
3. | seine Amtspflichten gröblich verletzt hat oder | |
4. | die zur Ausübung seines Amtes erforderlichen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten nicht mehr besitzt oder | |
5. | seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche oder berufliche Niederlassung im Gerichtsbezirk aufgibt. |
(2) In besonderen Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der weiteren Ausübung des Amtes entbunden werden.
(3) 1Die Entscheidung trifft der vom Präsidium für jedes Geschäftsjahr im Voraus bestimmte Senat in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3 und 4 auf Antrag des Präsidenten des Finanzgerichts, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 5 und des Absatzes 2 auf Antrag des ehrenamtlichen Richters. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss nach Anhörung des ehrenamtlichen Richters.
(4) Absatz 3 gilt sinngemäß in den Fällen des § 20 Abs. 2.
(5) Auf Antrag des ehrenamtlichen Richters ist die Entscheidung nach Absatz 3 aufzuheben, wenn Anklage nach § 18 Nr. 2 erhoben war und der Angeschuldigte rechtskräftig außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen worden ist.
Rechtsprechung zu § 21 FGO
19 Entscheidungen zu § 21 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 29.07.2021 - II B 12/21
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren
- BFH, 09.03.2015 - II B 98/14
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Vermögenverfalls
- OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 13 PS 293/22
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung; Krankenpfleger
- OLG Dresden, 08.12.2014 - 2(S) AR 37/14
Reichsbürger, Enthebung, Schöffenamt
- BFH, 17.01.1989 - VII B 152/88
Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für die ...
- BFH, 16.12.1993 - V R 2/92
Folgen der Mitwirkung eines nicht mehr ehrenamtlichen Richters an Verfahren und ...
- FG München, 21.03.1966 - I 48/64
- BFH, 07.12.2016 - I R 76/14
Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid - ...
- BFH, 27.05.1966 - VII B 4/66
- FG München, 02.03.1998 - 1 S 481/98