Fernunterrichtsschutzgesetz
1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag (§§ 2 - 11) |
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__paste_bez____paste_norm__ Fernunterrichtsschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/FernUSG/__paste_norm__.html)
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§ 2Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
§ 3Form und Inhalt des Fernunterrichts-
vertrags § 4Widerrufsrecht des Teilnehmers § 5Kündigung § 6Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen § 7Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung § 8Umgehungsverbot § 9Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen § 10Ausschluss abweichender Vereinbarungen § 11(weggefallen)
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vertrags § 4Widerrufsrecht des Teilnehmers § 5Kündigung § 6Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen § 7Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung § 8Umgehungsverbot § 9Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen § 10Ausschluss abweichender Vereinbarungen § 11(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 8 FernUSG
4 Entscheidungen zu § 8 FernUSG in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem ...
- LG Berlin, 15.02.2022 - 102 O 42/21
Wettbewerbsverstoß durch Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung: ...
- LG Stralsund, 24.06.2015 - 1 S 203/14
Fernunterrichtsvertrag: Wirksamkeit des Vertrages über die ...
- BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91
Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes ...
Querverweise
Auf § 8 FernUSG verweisen folgende Vorschriften:
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Fernunterrichtsvertrag
- § 10 (Ausschluss abweichender Vereinbarungen)