Fernunterrichtsschutzgesetz

   1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag (§§ 2 - 11)   
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§ 8
Umgehungsverbot

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 8 FernUSG

4 Entscheidungen zu § 8 FernUSG in unserer Datenbank:

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