Fernunterrichtsschutzgesetz
1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag (§§ 2 - 11) |
(1) Ein Fernunterrichtsvertrag, der von einem Veranstalter ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig.
(2) 1Ist nach Vertragsschluss die Zulassung erloschen, widerrufen oder zurückgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. 3Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. 4Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung. 5Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. 6Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem Erlöschen, dem Widerruf oder der Rücknahme der Zulassung unverzüglich dem Teilnehmer auszuhändigen.
(3) Im Falle der Kündigung nach Absatz 2 finden § 5 Abs. 2 und 3 und § 6 entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes vom 03.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes | 03.12.2020 |
vertrags § 4Widerrufsrecht des Teilnehmers § 5Kündigung § 6Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen § 7Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung § 8Umgehungsverbot § 9Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen § 10Ausschluss abweichender Vereinbarungen § 11(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 7 FernUSG
14 Entscheidungen zu § 7 FernUSG in unserer Datenbank:
- LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23
Coaching kein Fernunterricht
- LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21
- LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
E-Commerce-Mentoring mit Mastermind Calls vermittelt keine bestimmten Kenntnisse ...
- OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Online-Coaching und Fernunterricht - Eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne ...
- VG Koblenz, 05.08.2013 - 3 K 116/12
Zur Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer gegen die Entscheidung der ...
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - 21 O 323/21
- LG Stralsund, 24.06.2015 - 1 S 203/14
Fernunterrichtsvertrag: Wirksamkeit des Vertrages über die ...
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf ...
Querverweise
Auf § 7 FernUSG verweisen folgende Vorschriften:
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten
- § 14 (Rücknahme und Widerruf)