Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
4. Abschnitt - Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) |
1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 407 - 450) |
(1) 1Der Frachtführer hat für alle Forderungen aus dem Frachtvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Beförderung übergebenen Gut des Absenders oder eines Dritten, der der Beförderung des Gutes zugestimmt hat. 2An dem Gut des Absenders hat der Frachtführer auch ein Pfandrecht für alle unbestrittenen Forderungen aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-, Seefracht-, Speditions- und Lagerverträgen. 3Das Pfandrecht nach den Sätzen 1 und 2 erstreckt sich auf die Begleitpapiere.
(2) Das Pfandrecht besteht, solange der Frachtführer das Gut in seinem Besitz hat, insbesondere solange er mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann.
(3) Das Pfandrecht besteht auch nach der Ablieferung fort, wenn der Frachtführer es innerhalb von drei Tagen nach der Ablieferung gerichtlich geltend macht und das Gut noch im Besitz des Empfängers ist.
(4) 1Die in § 1234 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichnete Androhung des Pfandverkaufs sowie die in den §§ 1237 und 1241 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Benachrichtigungen sind an den nach § 418 oder § 446 verfügungsberechtigten Empfänger zu richten. 2Ist dieser nicht zu ermitteln oder verweigert er die Annahme des Gutes, so haben die Androhung und die Benachrichtigung gegenüber dem Absender zu erfolgen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.04.2013 | Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts | 20.04.2013 |
ermächtigung § 409Beweiskraft des Frachtbriefs § 410Gefährliches Gut § 411Verpackung. Kennzeichnung § 412Verladen und Entladen. Verordnungs-
ermächtigung § 413Begleitpapiere § 414Verschuldens-
unabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen § 415Kündigung durch den Absender § 416Anspruch auf Teilbeförderung § 417Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit § 418Nachträgliche Weisungen § 419Beförderungs-
und Ablieferungs-
hindernisse § 420Zahlung. Frachtberechnung § 421Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht § 422Nachnahme § 423Lieferfrist § 424Verlustvermutung § 425Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung § 426Haftungsausschluß § 427Besondere Haftungsausschluß-
gründe § 428Haftung für andere § 429Wertersatz § 430Schadensfeststellungs-
kosten § 431Haftungshöchstbetrag § 432Ersatz sonstiger Kosten § 433Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden § 434Außervertragliche Ansprüche § 435Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 436Haftung der Leute § 437Ausführender Frachtführer § 438Schadensanzeige § 439Verjährung § 440Pfandrecht des Frachtführers § 441Nachfolgender Frachtführer § 442Rang mehrerer Pfandrechte § 443Ladeschein. Verordnungs-
ermächtigung § 444Wirkung des Ladescheins. Legitimation § 445Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins § 446Befolgung von Weisungen § 447Einwendungen § 448Traditionswirkung des Ladescheins § 449Abweichende Vereinbarungen über die Haftung § 450Anwendung von Seefrachtrecht
Rechtsprechung zu § 440 HGB
68 Entscheidungen zu § 440 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 08.02.2024 - IX ZR 107/22
Sachhaftung an einfuhrabgabenpflichtiger Ware als im Grundsatz eine kongruente ...
- BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf ...
- AG Mannheim, 22.07.2015 - 10 C 169/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Frachtgewerbe: Inhaltskontrolle für eine ...
- OLG Frankfurt, 23.02.2018 - 13 U 151/16
Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens gegenüber ...
- OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 9 U 104/04
Pfandrecht des Frachtführers: Bestreiten inkonnexer Forderungen
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 91/85
Pfandrecht des Frachtführers auf Binnengewässern am beförderten Gut wegen einer ...
Querverweise
Auf § 440 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Frachtgeschäft
- Allgemeine Vorschriften
- § 442 (Rang mehrerer Pfandrechte)
- Speditionsgeschäft
- § 464 (Pfandrecht des Spediteurs)
- Seehandel
- Beförderungsverträge
- Seefrachtverträge
- Stückgutfrachtvertrag
- Allgemeine Vorschriften
- § 497 (Rang mehrerer Pfandrechte)
Redaktionelle Querverweise zu § 440 HGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 29 I (Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts)