Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
4. Abschnitt - Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) |
2. Unterabschnitt - Beförderung von Umzugsgut (§§ 451 - 451h) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.
(2) Ist der Absender ein Verbraucher, so zählt zu den Pflichten des Frachtführers ferner die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes.
Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27.06.2000
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.06.2000 | Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro | 27.06.2000 |
§ 451Umzugsvertrag
§ 451aPflichten des Frachtführers
§ 451bFrachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten
§ 451c(weggefallen)
§ 451dBesondere Haftungsausschluß-
gründe § 451eHaftungshöchstbetrag § 451fSchadensanzeige § 451gWegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 451hAbweichende Vereinbarungen
Neu Gesamtansicht
gründe § 451eHaftungshöchstbetrag § 451fSchadensanzeige § 451gWegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 451hAbweichende Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 451a HGB
3 Entscheidungen zu § 451a HGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 17 U 23/24
Transportschaden: Beschädigung einer wertvollen Skulptur aus Plexiglas bei ...
- OLG Schleswig, 05.06.2008 - 5 U 24/08
Verjährung beim Umzugsvertrag
- AG Osnabrück, 13.07.2011 - 41 M 133/11
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 451a HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher) (zu § 451a II)