Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
5. Unterabschnitt - Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§§ 62 - 64) |
(1) 1Entscheidungen nach den §§ 27 und 30 ergehen auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil. 2Für die Entscheidung über die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe gilt § 267 Abs. 3 Satz 4 der Strafprozeßordnung sinngemäß.
(2) Mit Zustimmung des Staatsanwalts kann die Tilgung des Schuldspruchs nach Ablauf der Bewährungszeit auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluß angeordnet werden.
(3) Ergibt eine während der Bewährungszeit durchgeführte Hauptverhandlung nicht, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist (§ 30 Abs. 1), so ergeht der Beschluß, daß die Entscheidung über die Verhängung der Strafe ausgesetzt bleibt.
(4) Für die übrigen Entscheidungen, die infolge einer Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe erforderlich werden, gilt § 58 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 und Abs. 3 Satz 1 sinngemäß.
Rechtsprechung zu § 62 JGG
16 Entscheidungen zu § 62 JGG in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 18.10.2022 - 721 Ns 9/22
Zuständigkeit der Jugendkammer bei Aussetzungsentscheidung durch Amtsgericht
- LG Neuruppin, 28.06.2023 - 12 NBs 9/23
- OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen ...
- BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06
Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder ...
- BGH, 05.08.2010 - 2 ARs 260/10
Keine Abgabe der Bewährungsaufsicht im Jugendstrafrecht bei Entscheidung gemäß § ...
- BGH, 14.02.1968 - 2 ARs 76/68
Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung
- BGH, 24.02.1983 - 1 StR 821/82
Schwere räuberische Erpressung - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung der ...
- BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99
Übertragung der Bewährungsüberwachung im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung ...
- LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
- BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55
Querverweise
Auf § 62 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 63 (Anfechtung)
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)