Kommunalabgabengesetz
Siebter Teil - Schlussbestimmungen (§§ 48 - 49) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Kommunalabgabengesetz (https://dejure.org/gesetze/KAG/__paste_norm__.html)
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Das Innenministerium und das Finanzministerium erlassen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Fassung aufgrund 9. AnpassungsVO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 48 KAG:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Schlußbestimmungen
- § 144 Nr. 22 (Durchführungsbestimmungen)