(1) Die Gemeinden sollen unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung des Förderauftrags in den Tageseinrichtungen gemäß § 22a SGB VIII sicherstellen und weiterentwickeln.
(2) Die Qualität in der Kindertagespflege wird durch die Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII sichergestellt.
(3) Eine Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des nach § 9 Abs. 2 erstellten Orientierungsplans für Bildung und Erziehung dient dem Förderauftrag nach § 22 SGB VIII.
(4) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu treffen über
1. | die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) von Tageseinrichtungen gemäß § 1 Absatz 1 und über eine, der Erreichung der in Absatz 3 genannten Ziele dienende, verpflichtende Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels, | |
2. | die Finanzierung einer der Erreichung der in Absatz 3 genannten Ziele dienenden weiteren Qualifizierung des in § 7 genannten pädagogischen Personals in Tageseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, | |
3. | die Inhalte der von der Leitung von Tageseinrichtungen, in denen nicht ausschließlich Kinder im schulpflichtigen Alter gefördert werden, wahrzunehmenden pädagogischen Leitungsaufgaben, | |
4. | den zeitlichen Umfang der Gewährung von Leitungszeit für die Leitung der Tageseinrichtung zur Wahrnehmung der pädagogischen Leitungsaufgaben und | |
5. | die Höhe des Ausgleichs an Gemeinden für die gewährte Leitungszeit und die Verteilung dieser Mittel an die Gemeinden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung vom 04.07.2023 (GBl. S. 258), in Kraft getreten am 02.08.2023.
vorschriften, Orientierungsplan für Bildung und Erziehung § 10Übergangsregelung zu §§ 8 Abs. 4 und 8a Abs. 2 und 3
Rechtsprechung zu § 2a KiTaG
Entscheidung zu § 2a KiTaG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 23.01.2019 - 2 K 7453/18
Zuweisung eines Betreuungsplatzes in eine Kindertageseinrichtung
Querverweise
Auf § 2a KiTaG verweisen folgende Vorschriften:
- Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- § 8 (Förderung von Einrichtungen freier Träger)