(1) Wird das Zeugnis ohne gesetzlichen Grund verweigert, so kann der Untersuchungsausschuss Zeugen die durch ihre Weigerung verursachten Kosten auferlegen und gegen sie ein Ordnungsgeld bis zu 10 000 Euro festsetzen.
(2) Unter der in Absatz 1 bestimmten Voraussetzung kann der Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofes auf Antrag des Untersuchungsausschusses oder eines Viertels seiner Mitglieder zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft anordnen, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Untersuchungsverfahrens, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
(3) § 70 Abs. 4 der Strafprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.
beauftragte § 11Protokollierung § 12Sitzungen zur Beratung § 13Sitzungen zur Beweisaufnahme § 14Ausschluss der Öffentlichkeit § 15Geheimnisschutz § 16Zugang zu Verschlusssachen und Amtsverschwiegenheit § 17Beweiserhebung § 18Vorlage von Beweismitteln § 19Augenschein § 20Ladung der Zeugen § 21Folgen des Ausbleibens von Zeugen § 22Zeugnis-
und Auskunfts-
verweigerungsrecht § 23Vernehmung von Amtsträgern § 24Vernehmung der Zeugen § 25Zulässigkeit von Fragen an Zeugen § 26Abschluss der Vernehmung § 27Grundlose Zeugnisverweigerung § 28Sachverständige § 29Herausgabepflicht § 30Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln § 31Verlesung von Protokollen und Schriftstücken § 32Rechtliches Gehör § 33Berichterstattung § 34Rechte des Verteidigungs-
ausschusses als Untersuchungs-
ausschuss § 35Kosten und Auslagen § 36Gerichtliche Zuständigkeiten
Rechtsprechung zu § 27 PUAG
7 Entscheidungen zu § 27 PUAG in unserer Datenbank:
- BGH, Ermittlungsrichter, 11.11.2016 - 1 BGs 125/16
"NSA-Untersuchungsausschuss" zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung ...
- BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10
Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94
Zur Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Erzwingung einer Aussage des ...
- BGH, 27.01.2021 - StB 48/20
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht ...
- BGH, 27.01.2021 - StB 43/20
Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem ...
- BGH, 27.01.2021 - StB 44/20
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht ...
Querverweise
Auf § 27 PUAG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 27 PUAG:
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- § 36 III (Gerichtliche Zuständigkeiten) (zu § 27 II)