Patentgesetz
Dritter Abschnitt - Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 34 - 64) |
(1) 1Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung derselben Erfindung in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem Prioritätstag Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung anzugeben und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen, soweit dies nicht bereits geschehen ist. 2Innerhalb der Frist können die Angaben geändert werden. 3Werden die Angaben nicht rechtzeitig gemacht, so wird der Prioritätsanspruch für die Anmeldung verwirkt.
(2) Ist die frühere ausländische Anmeldung in einem Staat eingereicht worden, mit dem kein Staatsvertrag über die Anerkennung der Priorität besteht, so kann der Anmelder ein dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft entsprechendes Prioritätsrecht in Anspruch nehmen, soweit nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt der andere Staat aufgrund einer ersten Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Prioritätsrecht gewährt, das nach Voraussetzungen und Inhalt dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist; Absatz 1 ist anzuwenden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.08.2021 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 10.08.2021 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
Rechtsprechung zu § 41 PatG
136 Entscheidungen zu § 41 PatG in unserer Datenbank:
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20
Decodierer zur Bildrekonstruktion
- OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines ...
- OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - 2 U 97/01
Ansprüche wegen der Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung zur ...
- BGH, 11.04.1967 - Ia ZB 5/66
Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde - Unterlassen einer Zugrundelegung der gleichen ...
- BGH, 04.10.1984 - I ZB 7/83
Priorität einer ausländischen Geschmacksmusteranmeldung
- BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19
- BPatG, 01.08.2013 - 4 Ni 28/11
Bildprojektor - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bildprojektor" (europäisches ...
- BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17
Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der ...
- BPatG, 24.10.2017 - 3 Ni 22/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zusammensetzung zur Behandlung sexueller ...
- BPatG, 28.10.2010 - 11 W (pat) 14/09
Unterbekleidungsteil - Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 41 PatG
28.05.1996 | Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes | BGBl. I S. 791 |
10.04.1995 | Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes | BGBl. I S. 534 |
01.01.1995 | Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes | BGBl. I S. 25 |
Querverweise
Auf § 41 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 123