Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Polizeigesetz
Zweiter Teil - Die Organisation der Polizei (§§ 104 - 126) |
Erster Abschnitt - Gliederung und Aufgabenverteilung (§§ 104 - 105) |
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Rechtsprechung zu § 104 PolG
Entscheidung zu § 104 PolG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung ...