Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
Unterabschnitt 2 - Bürgergeld (§§ 20 - 23) |
(1) 1Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. 2Eine solche Satzung bedarf der vorherigen Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle, wenn dies durch Landesgesetz vorgesehen ist. 3Die Länder Berlin und Hamburg bestimmen, welche Form der Rechtsetzung an die Stelle einer nach Satz 1 vorgesehenen Satzung tritt. 4Das Land Bremen kann eine Bestimmung nach Satz 3 treffen.
(2) 1Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 1 die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. 2In der Satzung sind Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Pauschalierung im Einzelfall zu unzumutbaren Ergebnissen führt. 3Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(3) 1Die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung soll die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. 2Sie soll die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen hinsichtlich:
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
Rechtsprechung zu § 22a SGB II
233 Entscheidungen zu § 22a SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen, 05.02.2024 - L 10 AS 449/21
- LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 138/19
SGB II
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 4 AS 107/20
Betriebskosten; Kappungsgrenze; Mietspiegel; Nettokaltmiete; schlüssiges Konzept; ...
- LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18
Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer ...
- LSG Sachsen, 15.12.2023 - L 10 AS 537/22
Angemessenheit; Betriebskosten; Datengrundlage; einfacher Mietspiegel; ...
- LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 139/19
SGB II
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 870/18
Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer ...
- BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über ...
Querverweise
Auf § 22a SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 40 (Anwendung von Verfahrensvorschriften)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- § 35b (Satzung)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Gerichtsverfassung
- Rechtsweg und Zuständigkeit
- § 55a
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 114