Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
Zweiter Abschnitt - Insolvenzgeld (§§ 165 - 172) |
(1) 1Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getroffenen Entscheidungen mit, soweit dies für die Aufgabenwahrnehmung dieses ausländischen Trägers erforderlich ist. 2Übermittelt ein ausländischer Träger der Bundesagentur entsprechende Daten, darf sie diese Daten zwecks Zahlung von Insolvenzgeld nutzen.
(2) Die Bundesagentur ist berechtigt, Daten über gezahltes Insolvenzgeld für jede Empfängerin und jeden Empfänger durch Datenfernübertragung an die in § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichnete Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung zu übermitteln.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.04.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 172 SGB III
42 Entscheidungen zu § 172 SGB III in unserer Datenbank:
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe
Zum selben Verfahren:
- LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2008 - 2 Sa 5/08
Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, kein Anspruch, Baugewerbe, ...
- LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2008 - 2 Sa 5/08
- BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AL 234/09
Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsverhinderung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; ...
- LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AL 234/09
- SG Kassel, 07.11.2012 - S 7 AL 43/12
Insolvenzgeldanspruch - Höhe - Nettoarbeitsentgelt - wirksamer ...
- LSG Niedersachsen, 31.01.2002 - L 8 AL 265/01
Arbeitgeber; Arbeitgeberkündigung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerkündigung; ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 17/02 R
Kurzarbeitergeldanspruch - gekündigtes Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmerkündigung
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 17/02 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
Anspruch auf Kurzarbeitergeld; Anforderungen an das Vorliegen eines erheblichen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17
Querverweise
Auf § 172 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
- § 421e (Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union)