Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
Erster Unterabschnitt - Beiträge (§§ 157 - 189) |
Sechster Titel - Nachversicherung (§§ 181 - 186a) |
(1) Liegen Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e in einem Nachversicherungszeitraum, gilt § 188 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Beiträge für die Zuschläge an Entgeltpunkten erst zu zahlen sind, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung eingetreten sind; § 184 gilt entsprechend.
(2) 1Der Bund teilt dem Träger der Rentenversicherung die im Nachversicherungszeitraum liegenden Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung mit, für die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76e zu ermitteln sind. 2Der Nachzuversichernde erhält eine entsprechende Bescheinigung. 3Der Träger der Rentenversicherung ergänzt die Mitteilung nach § 185 Absatz 4 an den Nachzuversichernden um die Zeiten nach Satz 1.
(3) Werden für Nachzuversichernde Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung nach § 186 gezahlt, sind auch Beiträge nach § 188 Absatz 3 an die berufsständische Versorgungseinrichtung zu zahlen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz) vom 05.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.12.2011 | Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz) | 05.12.2011 |
einrichtung § 186aZeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungs-
zeitraum
Rechtsprechung zu § 186a SGB VI
6 Entscheidungen zu § 186a SGB VI in unserer Datenbank:
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 14.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 1.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei ...
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 16.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei ...
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 34.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei ...
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 35.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei ...
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 1.20
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2022 - 1 L 84/21
Zulassung der Berufung in Fällen gefestigter Rechtsprechung