Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
Elfter Unterabschnitt - Finanzierung (§§ 275 - 293) |
Zweiter Titel - Beiträge (§§ 275a - 281b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2011 | |
01.01.2011 | Haushaltsbegleitgesetz 2011 | 09.12.2010 |
§ 275aBeitragsbemessungs-
grenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024 § 275bVerordnungs-
ermächtigung § 275c(weggefallen) § 276Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung § 276aArbeitgeberanteil bei Versicherungs-
freiheit § 276bÜbergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich § 276c(weggefallen) § 277Beitragsrecht bei Nachversicherung § 277aDurchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 278Mindestbeitrags-
bemessungsgrundlage für die Nachversicherung § 278aMindestbeitrags-
bemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 279Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern § 279aBeitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet § 279bBeitragsbemessungs-
grundlage für freiwillig Versicherte § 279cBeitragstragung im Beitrittsgebiet § 279dBeitragszahlung im Beitrittsgebiet § 279e(weggefallen) § 279f(weggefallen) § 279gSonderregelungen bei Altersteilzeit-
beschäftigten § 280Höherversicherung für Zeiten vor 1998 § 281Nachversicherung § 281aZahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgung-
sausgleichs im Beitrittsgebiet § 281bVerordnungs-
ermächtigung
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grenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024 § 275bVerordnungs-
ermächtigung § 275c(weggefallen) § 276Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung § 276aArbeitgeberanteil bei Versicherungs-
freiheit § 276bÜbergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich § 276c(weggefallen) § 277Beitragsrecht bei Nachversicherung § 277aDurchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 278Mindestbeitrags-
bemessungsgrundlage für die Nachversicherung § 278aMindestbeitrags-
bemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 279Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern § 279aBeitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet § 279bBeitragsbemessungs-
grundlage für freiwillig Versicherte § 279cBeitragstragung im Beitrittsgebiet § 279dBeitragszahlung im Beitrittsgebiet § 279e(weggefallen) § 279f(weggefallen) § 279gSonderregelungen bei Altersteilzeit-
beschäftigten § 280Höherversicherung für Zeiten vor 1998 § 281Nachversicherung § 281aZahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgung-
sausgleichs im Beitrittsgebiet § 281bVerordnungs-
ermächtigung
Rechtsprechung zu § 279f SGB VI
4 Entscheidungen zu § 279f SGB VI in unserer Datenbank:
- LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei ...
- LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung bei ...
- LSG Thüringen, 25.07.2002 - L 2 RA 186/00
Berücksichtigung und Bewertung von Kindererziehungszeiten für die gesetzliche ...
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...