Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Erster Abschnitt - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 - 15) |
1Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. 2Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. 3Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. 4Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 13a SGB VIII
7 Entscheidungen zu § 13a SGB VIII in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 12 CE 21.2846
Auswahlermessen bei mehreren Bewerbern als Träger zur Durchführung von ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen ...
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
- VG Berlin, 15.11.2022 - 3 K 309.21
Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19
SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz ...
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3726
Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen, ...
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3668
Interimsweise Vergabe von Jugendhilfeleistungen in Form der Schulsozialarbeit
Querverweise
Auf § 13a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)