Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 106a

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes vom 11.08.1999 (BGBl. I Nr. 1818) mit Wirkung vom 17.08.1999.

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
17.08.1999Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes11.08.1999BGBl. I Nr. 1818

Rechtsprechung zu § 106a StGB

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