Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e) |
(1) 1Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2019 | Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze | 18.06.2019 |
Rechtsprechung zu § 107a StGB
44 Entscheidungen zu § 107a StGB in unserer Datenbank:
- VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verurteilung wegen Wahlfälschung
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer ...
- VG Stuttgart, 12.08.2021 - 7 K 1720/20
Kumulation mehrerer Wahlfehler im Bereich der Wahlwerbung im öffentlichen Raum
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, ...
- LG Osnabrück, 11.06.2018 - 12 KLs 4/17
Vier Linken-Politiker wegen Wahlfälschung verurteilt
- VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18
Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters
- VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19
Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17
5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze
- LG Osnabrück, 17.01.2019 - 7 Ns 75/18
Berufung einer Quakenbrücker Politikerin gegen Urteil wegen Vorwurfs der ...
- BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der ...
§ 107a StGB in Nachschlagewerken
- § 107a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Wahlfälschung