Strafprozeßordnung
4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weder durch die erfolgte Strafvollstreckung noch durch den Tod des Verurteilten ausgeschlossen.
(2) Im Falle des Todes sind der Ehegatte, der Lebenspartner, die Verwandten auf- und absteigender Linie sowie die Geschwister des Verstorbenen zu dem Antrag befugt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
verfahren § 364bBestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahme-
verfahrens § 365Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag § 366Inhalt und Form des Antrags § 367Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung § 368Verwerfung wegen Unzulässigkeit § 369Beweisaufnahme § 370Entscheidung über die Begründetheit § 371Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung § 372Sofortige Beschwerde § 373Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung § 373aVerfahren bei Strafbefehl
Rechtsprechung zu § 361 StPO
40 Entscheidungen zu § 361 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
- LG Cottbus, 26.09.2019 - 23 KLs 24/19
- BVerfG, 25.04.1990 - 2 BvR 411/90
Verfassungsbeschwerde nach dem Tod des Beschwerdeführers
- OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 1 Ws 59/99
Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen eines gemeinschaftlichen Vergehens gegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99
Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag
- OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher ...
- BGH, 23.07.1997 - StB 11/97
Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall des Todes des Verurteilten; keine ...
- BGH, 04.03.1999 - 4 StR 595/97
Vorlagebeschluß; Verfahrenseinstellung wegen Tod des Betroffenen
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
- BGH, 23.07.1997 - 3 ARs 13/91
Einstellung der Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens nach dem Tod ...
Querverweise
Auf § 361 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)