Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
Kapitel 2 - Schadensversicherung (§§ 74 - 99) |
Abschnitt 2 - Sachversicherung (§§ 88 - 99) |
(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
(2) 1Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. 2Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. 3Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
(3) 1Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. 2Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.
Rechtsprechung zu § 92 VVG
11 Entscheidungen zu § 92 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 24.11.2023 - 7 U 61/23
Kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls bei Kündigung nach § 92 VVG
- LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20 Corona
Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung ...
- BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die ...
- LG München I, 26.03.2021 - 25 O 7840/20 Corona
Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen ...
- LG Münster, 26.11.2020 - 115 O 109/20 Corona
Abschließende Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger ...
- LG Heilbronn, 31.01.2023 - 4 O 105/20
Im Rahmen von § 92 VVG ist von einer autonomen, am Normzweck orientierten ...
- FG München, 05.12.2012 - 4 K 3343/09
Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen
- OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18
Rechtstellung des gerichtlich bestellten Bausachverständigen; Pflicht zur ...
- BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15
PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf ...
- OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18
Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit