Verbraucherkreditgesetz
2. Abschnitt - Kreditvertrag (§§ 4 - 14) |
(1) Der Kreditgeber kann von einem Kreditvertrag, der die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat, wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 12 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten.
(2) 1Auf den Rücktritt finden die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften der §§ 346 bis 354 und 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. 2Der Verbraucher hat dem Kreditgeber auch die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 3Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer zurückzugewährenden Sache ist auf die inzwischen eingetretene Wertminderung Rücksicht zu nehmen.
(3) 1Nimmt der Kreditgeber die auf Grund des Kreditvertrages gelieferte Sache wieder an sich, gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts, es sei denn, der Kreditgeber einigt sich mit dem Verbraucher, diesem den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten. 2Satz 1 gilt auch dann, wenn ein Vertrag über die Lieferung einer Sache mit einem Kreditvertrag zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist (§ 9 Abs. 1) und der Kreditgeber die Sache an sich nimmt; im Falle des Rücktritts bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kreditgeber und dem Verbraucher nach Absatz 2.
und Scheckverbot § 11Verzugszinsen; Anrechnung von Teilleistungen § 12Gesamtfällig-
stellung bei Teilzahlungskrediten § 13Rücktritt des Kreditgebers § 14Vorzeitige Zahlung
Rechtsprechung zu § 13 VerbrKrG
27 Entscheidungen zu § 13 VerbrKrG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher
- OLG Köln, 05.09.1997 - 19 U 83/97
Grenzen der Rücktrittsfiktion trotz Rücknahme der finanzierten Sache
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 9 U 223/16
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei ...
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
- OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 136/95
Rücktrittsfiktion, Wegnahme, Kreditvertrag, Verbraucher, Kreditgeber, Nachfrist, ...
- OLG Köln, 05.12.1994 - 12 U 68/94
Kredit als als sogenanntes Existenzgründungsdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 1 ...
- OLG Naumburg, 23.04.1998 - 4 U 1163/97
Änderung eines Vollstreckungsbescheides; Verwerfung des Einspruchs gegen den ...
- OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96
Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges; Begriff des "gewöhnlichen ...
- OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95
Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den ...
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von ...
Querverweise
Auf § 13 VerbrKrG verweisen folgende Vorschriften:
- Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)
- Anwendungsbereich
- § 3 (Ausnahmen)