Verfassung
Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen (Art. 1 - 22) |
III. Erziehung und Unterricht (Art. 11 - 22) |
(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.
(2) 1Öffentliche Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) in Südwürttemberg-Hohenzollern, die am 31. März 1966 als Bekenntnisschulen eingerichtet waren, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in staatlich geförderte private Volksschulen desselben Bekenntnisses umgewandelt werden. 2Das Nähere regelt ein Gesetz, das einer Zweidrittelmehrheit bedarf.
(3) Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muß bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.
Rechtsprechung zu Art. 15 Verf
38 Entscheidungen zu Art. 15 Verf in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20
Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes ...
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
- VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2016 - 9 S 303/16
Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 20.01.2016 - 12 K 4489/15
Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule als Ersatzschule
- VG Stuttgart, 20.01.2016 - 12 K 4489/15
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung ...
- VG Sigmaringen, 08.10.2018 - 4 K 5152/18
Widerruf der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Ersatzschule wegen ...
- VG Stuttgart, 07.01.2010 - 12 K 4611/09
Durchsetzung der Berufsschulpflicht
- VG Stuttgart, 17.11.2009 - 12 K 4153/09
Heimunterricht ersetzt nicht die Schulpflicht