Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) Wird für ein Vorhaben, mit dem die Benutzung eines Gewässers verbunden ist, ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung.
(2) Sieht ein bergrechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vor, so entscheidet die Bergbehörde über die Erteilung der Erlaubnis.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Entscheidung im Einvernehmen, bei Planfeststellungen durch Bundesbehörden im Benehmen mit der zuständigen Wasserbehörde zu treffen.
(4) 1Über den Widerruf einer nach Absatz 1 erteilten Erlaubnis oder Bewilligung oder einer nach Absatz 2 erteilten Erlaubnis sowie über den nachträglichen Erlass von Inhalts- und Nebenbestimmungen entscheidet auf Antrag der zuständigen Wasserbehörde in den Fällen des Absatzes 1 die Planfeststellungsbehörde, in den Fällen des Absatzes 2 die Bergbehörde. 2Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 19 WHG
111 Entscheidungen zu § 19 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 13 LC 204/14
Erhöhte Anforderungen; Arzneimittelrückstände; Aufbringung; Ausgleich; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 01.10.2014 - 4 A 5365/13
Klärschlamm; ordnungsgemäße Landwirtschaft; Schutzzone III; Verbot; Verordnung ...
- VG Hannover, 01.10.2014 - 4 A 5365/13
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21
Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in ...
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den ...
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"
- VG Augsburg, 20.12.2023 - Au 9 S 23.1452
Einstweiliger Rechtsschutz, Wasserrechtliche Anordnung, Konzentrationswirkung ...
- VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 19 WHG:
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Friedhofswesen
- Anlegung und Unterhaltung von Bestattungsplätzen
- 1. Friedhöfe
- § 4 II (Bodenbeschaffenheit und Lage)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 40 I 1 [Verwaltungsrechtsweg] (zu § 19 IV 3)