Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) 1Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,
2Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
(2) Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Rechtsprechung zu § 6 WHG
260 Entscheidungen zu § 6 WHG in unserer Datenbank:
- VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706
Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
B. e.V. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit des ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 846/21
Stadt Rheinstetten gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit des ...
- VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552
- VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen
- VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18
Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung; ...
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21
Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in ...
Querverweise
Auf § 6 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 23 (Wasserkraft)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 12 (Grundsätze)