Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 4 - Bewirtschaftung des Grundwassers (§§ 46 - 49) |
(1) 1Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. 3Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. 4Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.
(2) 1Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen. 3Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 48 WHG
114 Entscheidungen zu § 48 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
B. e.V. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit des ...
- VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706
Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis ...
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 12 A 23.2372
Zurückverweisung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11825/16
Zur Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde, an bauliche Anlagen besonderer Art ...
Zum selben Verfahren:
- VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16
Nebenbestimmung in Baugenehmigung; Auflage zur Errichtung und Unterhaltung eines ...
- VG Trier, 22.11.2016 - 5 K 2561/16
Bestimmung, Brandlast, Löschwasser, Löschwasserrückhaltebecken, Nebenbestimmung, ...
- VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20
Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines ...
- VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20
Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16
Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies ...
Zum selben Verfahren:
- VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13
Eluat-Zuordnungswert; Nebenbestimmung; Inhaltsbestimmung; Abgrabung; Verfüllung; ...
- VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13
Querverweise
Auf § 48 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 23 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 82 (Maßnahmenprogramm)
- Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103 (Bußgeldvorschriften)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 19 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG))