Wirtschaftsprüferordnung
Achter Teil - EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften (§§ 131 - 131f) |
1Eine EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft darf unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaats Abschlussprüfungen nach § 316 des Handelsgesetzbuchs durchführen, wenn der für die jeweilige Prüfung verantwortliche Prüfungspartner im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 3 und 4 gemäß den Vorgaben des Zweiten Abschnitts des Zweiten Teils oder dem Neunten Teil zugelassen ist. 2Entsprechendes gilt für sonstige Tätigkeiten nach § 2 Absatz 1 und 3 und Aufgaben, die Wirtschaftsprüfern oder Buchprüfern vorbehalten sind. 3Die EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft ist verpflichtet, sich nach § 131a registrieren zu lassen; soweit Abschlussprüfungen nach § 316 des Handelsgesetzbuchs durchgeführt werden, ist sie auch verpflichtet, ihre Tätigkeit nach § 57a Absatz 1 Satz 2 anzuzeigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2021 | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) | 03.06.2021 | |
17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 |
und EWR-
Abschlussprüfungs-
gesellschaften § 131aRegistrierungs-
verfahren § 131bÜberwachung der EU-
und EWR-
Abschlussprüfungs-
gesellschaften § 131c- § 131f (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 131 WPO
15 Entscheidungen zu § 131 WPO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; ...
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1994 - 9 S 60/92
Zulassung zur Übergangsprüfung zum vereidigten Buchprüfer; hier: maßgeblicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 9 S 849/93
Nichtzulassung zur Übergangsprüfung zum vereidigten Buchprüfer wegen Verletzung ...
- BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89
Klage auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte - Ablehnung wegen der ...
- VG München, 01.09.1998 - M 16 E 98.3364
Anspruch auf Zulassung zum Examen für vereidigte Buchprüfer; Bestimmung der ...
- BFH, 04.12.1980 - V R 120/73
Wirtschaftsprüfer - Buchprüfer - Ermäßigter Steuersatz - Beratung in ...
- BVerwG, 18.09.1996 - 6 C 10.95
Prüfungsrecht - Wirtschaftsprüfer, Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur ...
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Verbot der Sozietät zwischen Anwaltsnotar zum vereidigten Buchprüfer bestellten ...
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 2/92
Zulassung zum Anwaltsnotar in Nordrhein-Westfalen bei Sozietät mit einem ...