Wirtschaftsprüferordnung
Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a - 127) |
Dritter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 81 - 121a) |
2. - Das Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 84 - 103) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Wirtschaftsprüferordnung (https://dejure.org/gesetze/WPO/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) vom 31.03.2016
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 | |
01.01.2004 | Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz - WPRefG) | 01.12.2003 |
§ 84Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 84a(weggefallen)
§ 85Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 86Verfahren
§ 87(weggefallen)
§ 88- § 93 (weggefallen)
§ 94Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
§ 95(weggefallen)
§ 96(weggefallen)
§ 97(weggefallen)
§ 98Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen
§ 99(weggefallen)
§ 100(weggefallen)
§ 101Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 102Verlesen von Protokollen
§ 103Entscheidung
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