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   BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23   

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BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23 (https://dejure.org/2023,16860)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.2023 - 102 AR 135/23 (https://dejure.org/2023,16860)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - 102 AR 135/23 (https://dejure.org/2023,16860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 32, § ... 36, § 281, § 323, § 767, § 802; FamFG § 95, § 113 Abs. 1, § 120, § 231, § 232, § 238; GG Art. 103 Abs. 1; AUG § 2; EGZPO § 9; BGB § 826; EuUnthVO Art. 1 Abs. 1, Art. 3 lit. a, lit. b, Art. 5 Abs. 1, Art. 9, Art. 41 Abs. 1, Art. 75 Abs. 1; Brüssel Ia-VO Art. 7 Nr. 2, Art. 24 Nr. 5
    Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch, Gerichtsstand, Vollstreckungsgegenklage, Kindesunterhalt, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsvollstreckung, Antragsgegner, Mitgliedstaat, Unterhaltspflicht, FamFG, Vollstreckung, Antragsteller, Bindungswirkung, Ermessen, Einstellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach Unzuständigerklärung zweier Gerichte; Entfallen der Bindungswirkung einer Verweisung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach Unzuständigerklärung zweier Gerichte; Entfallen der Bindungswirkung einer Verweisung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90

    Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Eine Vollstreckungsabwehrklage kann darauf gestützt werden, dass sich der Beklagte durch die weitere Entgegennahme des titulierten Unterhalts nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hätte (Arglisteinwand oder Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch) (vgl. BGH, Urt. v. 29. Mai 1991, XII ZR 157/90, FamRZ 1991, 1175 [juris Rn. 11]; Gottwald, ZAP 2016, 187).

    Nach anderer, im Widerspruch zur (späteren) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1991, 1175 [juris Rn. 11]) stehender Ansicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. November 1975, 10 W 84/75, OLGZ 1976, 333/335; vgl. Karsten Schmidt/Brinkmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 767 Rn. 19) kann keine Vollstreckungsgegenklage erhoben werden, wenn die sittenwidrige Erschleichung bzw. Ausnutzung eines Urteils behauptet wird, denn es gehe um eine Durchbrechung der Rechtskraft und nicht, wie im Fall des § 767 ZPO, um die nachträgliche Geltendmachung von Einwendungen.

    Zudem kann das Vorbringen des Antragstellers, mit dem er seine Rechtsansicht, es liege Titelmissbrauch vor, begründet, im Rahmen des Vollstreckungsabwehrantrags über den Arglisteinwand berücksichtigt werden (vgl. BGH, FamRZ 1991, 1175 [juris Rn. 11]).

  • EuGH, 04.06.2020 - C-41/19

    FX (Opposition à exécution d'une créance d'aliments) - Vorlage zur

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Ergänzend werde auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juni 2020 (FamRZ 2020, 1289) Bezug genommen.

    Die internationale Zuständigkeit für diesen Antrag liege entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juni 2020 (NJW 2020, 2323) im Vollstreckungsmitgliedstaat, hier also Deutschland.

    (3) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 4. Juni 2020, C-41/19, NJW 2020, 2323 Rn. 42 und 51) richtet sich die internationale Zuständigkeit für einen Vollstreckungsgegenantrag zwar nach der EuUnthVO, insbesondere nach Art. 41 Abs. 1 EuUnthVO, nicht jedoch danach, in welchem Mitgliedstaat sich der Unterhaltsberechtigte i. S. d. Art. 3 Buchst. b) EuUnthVO gewöhnlich aufhält.

  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin alle Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Bei der Entscheidung sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und eingetretene verfahrensrechtliche Bindungswirkungen zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Der Schuldner muss sein Rechtsschutzbegehren auf die Klageart stützen, die dem Ziel seines Begehrens für den entsprechenden Unterhaltszeitraum am besten entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juni 2005, XII ZR 294/02, NJW 2005, 2313 [juris Rn. 9]; Gruber in BeckOK ZPO, 48. Ed. Stand: 1. März 2023, § 323 Rn. 12).

    Jedoch kann der Antrag insoweit nicht in einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG umgedeutet werden, da der Antragsteller sein Begehren - trotz der gerichtlichen Hinweise auf Bedenken gegen die gewählte Antragsart - allein im Wege des Vollstreckungsabwehrantrags nach § 767 ZPO geltend macht und dieser ausdrückliche Antrag deshalb keinen Raum für eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO zulässt (vgl. BGH, NJW 2005, 2313 [juris Rn. 19]).

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Indes ist durch Auslegung einer Rüge zu ermitteln, ob in der Rüge der örtlichen Zuständigkeit auch die Rüge der internationalen Zuständigkeit enthalten ist, was im Zweifel anzunehmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juni 2005, VIII ZR 256/04, NJW-RR 2005, 1518 [juris Rn. 10] zu Art. 24 Brüssel-Ia-VO; Wurmnest in BeckOGK, EU-UnterhaltsVO Art. 5 Rn. 20 unter Hinweis darauf, dass im Hinblick auf den Katalog des Art. 3 EuUnthVO die Rüge der internationalen Zuständigkeit der Regelfall sei).

    Wenn die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bayreuth für einen Abänderungsantrag in Zweifel gezogen werden konnte, dann allein deshalb, weil die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für einen solchen Antrag in Betracht kam und daher die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Frage zu stellen war (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1518 [juris Rn. 12] zu einer vergleichbaren nach Art. 24 Brüssel-Ia-VO zu bewertenden Fallkonstellation).

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18

    Internationale Zuständigkeit für eine Klage auf Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Wäre anzunehmen, es handele sich bei einer Klage wegen sittenwidriger Ausnutzung eines Titels gemäß § 826 BGB nicht um eine "Unterhaltssache" i. S. d. Art. 1 Abs. 1 EuUnthVO, käme zudem in Betracht, dass sich die internationale Zuständigkeit nach Art. 24 Nr. 5 Brüssel-IaVO (ablehnend Mankowski in Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2021, Art. 24 Brüssel Ia-VO Rn. 222), § 32 ZPO richtet oder aber die internationale und örtliche Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel-IaVO folgt (OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 23/28, NJW 2019, 1468 [juris Rn. 20 ff.]; Mankowski in Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, a. a. O. m. w. N.).

    Für das Verhältnis einer Vollstreckungsgegenklage zu einer Klage nach § 826 ZPO wegen Titelmissbrauchs wird von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass es sich bei einer Vollstreckungsabwehrklage um den spezielleren Rechtsbehelf handelt, der Vorrang vor einer Klage nach § 826 BGB hat, der Einwand der sittenwidrigen Ausnutzung des Titels sei im Wege einer Klage nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 23/18, NJW 2019, 1486 Rn. 30; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 1987, NJW-RR 1987, 1330/1331; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 1995, 3 UF 186/95, FamRZ 1997, 827 Gründe Ziffer 2).

  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bayreuth für einen im Wege der Umdeutung anzunehmenden teilweisen Abänderungsantrag wäre auch nicht gemäß Art. 5 Satz 1 EuUnthVO, der neben der internationalen auch die örtliche Zuständigkeit regelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2014, 17 WF 229/13, FamRZ 2014, 850 [juris Rn. 8]; Wurmnest in BeckOGK, EU-UnterhaltsVO Art. 5 Rn. 10), durch rügelose Einlassung begründet worden (zu den Voraussetzungen der Begründung der Zuständigkeit nach Art. 5 Satz 1 EuUnthVO vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. November 2021, 101 AR 145/21, juris Rn. 36).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich entgegen der Annahme des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. November 2021 (Az. 101 AR 145/21, juris 32) nicht ergibt, dass ein Gericht, an das verwiesen wurde, zu einer Rückverweisung befugt ist, wenn der (erste).

  • KG, 13.07.2015 - 25 UF 57/15
    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Es werde auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 13. Juli 2015, Az. 25 UF 57/15, verwiesen.

    (2) Zwar ist das Begehren des Antragstellers - neben dem Einwand der Verwirkung bzw. unzulässiger Rechtsausübung, § 242 BGB, wegen Verweigerung bzw. Nichterteilung maßgeblicher Auskünfte, der im Rahmen des Vollstreckungsabwehrantrags vorgebracht worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 13. Juli 2015, 25 UF 57/15, NJW 2015, 3726 [juris Rn. 7]) - auch auf "typische Abänderungsgründe" (vgl. BGH, NJW 2011, 828 [juris Rn. 7]) gestützt.

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9 m. w. N.).

  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
    Es kann aber im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021, 2 BvR 1176/20, juris Rn. 28).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 3. Mai 2021, 2 BvR 1176/20, juris Rn. 21).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17

    Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter

  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98

    Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der

  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

  • BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • OLG Hamm, 08.06.2012 - 32 Sa 38/12

    Zur Gerichtszuständigkeit bei falscher Bewertung eines Schmerzensgeldanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 3 UF 186/95

    Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus einem erschlichenen Unterhaltstitel

  • BayObLG, 02.12.2021 - 101 AR 163/21

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, solange lediglich ein Gericht seine

  • OLG Hamm, 13.02.1987 - 11 W 27/86
  • OLG Karlsruhe, 17.11.1975 - 10 W 84/75
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

  • BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

  • BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

  • BGH, 14.02.1995 - X ARZ 35/95

    Ermittlung von Tatsachen durch den BGH im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 41/20

    Zuständigkeit für die Zwangsmittelfestsetzung bei Nichtabgabe der

  • BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen

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