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   OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05   

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https://dejure.org/2006,17632
OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05 (https://dejure.org/2006,17632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 U 165/05 (https://dejure.org/2006,17632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 U 165/05 (https://dejure.org/2006,17632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Unterlassungsanspruchs wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei unzulässiger anwaltlicher Werbung; Verbot irreführender Werbung mit unwahren Tatsachenbehauptungen; Vorliegen unlauterer Werbung bei einer behaupteten anwaltlichen Betreuung durch angeblich ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 4 Ziff. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 5 Abs. 2 Ziff. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; BORA § 6; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 6 Abs. 2; ; BORA § 7; ; BRAO § 43 b; ; BRAO § 59b Abs. 1; ; BRAO § 191a Abs. 2; ; BRAO § 191e; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit "Spezialisten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05
    Die berufsrechtlichen Möglichkeiten haben der Klägerin keine abschließende Regelung des berufsrechtlichen Problems ermöglicht und sie hat bei ihrem Vorgehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (vgl. BVerfG NJW 2004, 3765, 3767 -Klagebefugnis der Steuerberaterkammer; Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 8 Rdn. 3.33; Harte/Henning/Bergmann, UWG, § 8 Rdn. 276, 277).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05
    Die Beschränkung der Werbung bedarf deshalb einer Rechtfertigung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BGH, Optimale Interessenvertretung, a.a.O. S. 739, BGH GRUR 2002, 84 -Anwaltswerbung II).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05
    Verboten sind daher neben solchen Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind, insbesondere solche Werbeaussagen, die die Gefahr mit sich bringen, den Rechtsuchenden in die Irre zu führen (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657 -Spezialist für Verkehrsrecht).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05
    Die genannten Vorschriften befassen sich mit der Zulässigkeit der anwaltlichen Werbung und sollen in diesem Zusammenhang auch die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen (BGH WRP 2005, 738- Optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 U 165/05
    (6) Eine Werbung mit unrichtigen Aussagen erscheint nicht nur aus der strengen Sicht des anwaltlichen Berufsstandes, sondern auch vom Standpunkt der hierdurch ebenfalls betroffenen Allgemeinheit unlauter (vgl. BGH NJW 1999, 2444, 2445 -Steuerberaterwerbung auf Fachmessen).
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