Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Zweiter Abschnitt - Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung (§§ 6 - 10) |
(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen über ihre Dienstleistung und ihre Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.
(2) 1Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig, wenn sie irreführend ist. 2Hinweise auf Mandate und Mandantschaft sind nur zulässig, soweit die Einwilligung ausdrücklich erklärt ist.
(3) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihnen selbst verboten ist.
Vorschrift neugefaßt durch das Beschluss der Satzungsversammlung vom 05.12.2022
Rechtsprechung zu § 6 BORA
135 Entscheidungen zu § 6 BORA in unserer Datenbank:
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
- BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13
Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
- BGH, 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18
Erteilung einer missbilligenden Belehrung hinsichtlich Unterlassung der ...
- OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung von Anwälten wie der Teilnahme an einem ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - 2 AGH 36/10
Berufswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts als "Zertifizierter ...
- BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
- BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15
Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem ...