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   VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19   

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VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19 (https://dejure.org/2021,57087)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2021 - 5 K 1968/19 (https://dejure.org/2021,57087)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2021 - 5 K 1968/19 (https://dejure.org/2021,57087)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    StVO § 12 Abs 4; StVO § 12 Abs 4a
    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr; Anspruch auf Einschreiten gegen Dritte; Einschreiten gegen Dritte; Entschließungsermessen; Ermessensreduktion auf Null; Gehwegparken; sachliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde; ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufgesetztes Gehwegparken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage gegen das aufgesetzte Gehwegparken in Wohnstraßen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    § 45 Abs. 1, Abs. 9 Satz 1 StVO
    Anwohner haben Anspruch auf Einschreiten der Behörde gegen Gehwegparker

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Eingriffe in subjektive öffentliche Rechte setzen daher das Vorliegen einer anderweitigen Befugnisnorm entweder aus der Straßenverkehrs-Ordnung oder aber aus einem anderen formellen oder materiellen Gesetz voraus (BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 13; Will, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 44 Rn. 1).

    Ed. 15.10.2021, StVO § 44 Rn. 5; VGH BW, Urt. v. 15.09.2014 - 1 S 1010/13 -, juris Rn. 24 ff.; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris zur sachlichen Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für ein ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem Verstoß gegen das Verbot des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO [Beseitigungsanordnung]).

    Angesichts dessen wäre es geradezu systemwidrig, wenn die Straßenverkehrsbehörde nicht auch für die Durchsetzung der Verhaltenspflichten aus § 12 Abs. 4 und 4a StVO im Wege behördlicher Anordnung zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 19, 22).

    Es ist nicht ersichtlich, dass es bei einem Verstoß gegen § 12 Abs. 4 und 4a StVO bei der Ahndung als Ordnungswidrigkeit (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO) bleiben soll, die in § 12 Abs. 4 und 4a StVO verkörperten Pflichten also nicht auch im Wege einer Beseitigungs- oder Handlungsanordnung durchsetzbar sein sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 15).

    Denn § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO lässt keinen Raum für die Anwendung der Zuständigkeitsregelungen des Polizeigesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 24).

    straßenverkehrsrechtlichen Sinne ordnungsgemäßen Zustand herbeizuführen, also insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 20, 21).

    Die Verletzung einer sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung ergebenden Verhaltenspflicht begründet zugleich einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 16; siehe auch VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Die Frage des Drittschutzes dieser Vorschriften in Konstellationen, in denen sich ein Bürger gegen das aufgesetzte Gehwegparken wendet, ist in der Rechtsprechung und Literatur bislang - soweit ersichtlich - nicht diskutiert worden, während die drittschützende Wirkung der Parkvorschrift aus § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ("Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber") anerkannt ist (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23).

    geht (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 15).

    Die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23) offenbart vielmehr, dass Vorschriften zur (Un-)Zulässigkeit des Parkens in § 12 StVO Drittschutz vermitteln können.

    Es genügt, wenn die Rechtsvorschrift nur in geringem Umfang die Belange einzelner schützen will, solange die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zugunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 14).

    Entscheidend ist, dass die Kläger als Anwohner der streitgegenständlichen Straßen eine Beeinträchtigung des Verkehrs geltend machen (nämlich die eingeschränkte Nutzbarkeit der Gehwege für Fußgänger), der zum von der Straßenverkehrs-Ordnung geregelten und in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit geschützten öffentlichen Straßenverkehr gehört, und insoweit jedenfalls die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist (mit dieser Argumentation den Drittschutz einer Norm, die § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO in der heutigen Fassung entspricht, annehmend: BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16).

  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    0,50 m Seitenabstand nicht mehr ausreichen würde (VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 17; Grabow, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 12 Rn. 6; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, 27. Aufl. 2022, StVO § 12 Rn. 6; Schubert, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVO § 12 Rn. 12).

    Die Verletzung einer sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung ergebenden Verhaltenspflicht begründet zugleich einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 16; siehe auch VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 20).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gehwege in den streitgegenständlichen Straßen auch nach dem Vorbringen der Kläger nicht vollständig, sondern "lediglich" teilweise verstellt werden (so auch VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 23 zu einer Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges durch Verengung des Gehweges auf etwa einen Meter).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Die Frage des Drittschutzes dieser Vorschriften in Konstellationen, in denen sich ein Bürger gegen das aufgesetzte Gehwegparken wendet, ist in der Rechtsprechung und Literatur bislang - soweit ersichtlich - nicht diskutiert worden, während die drittschützende Wirkung der Parkvorschrift aus § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ("Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber") anerkannt ist (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23).

    wird und diese Norm Drittschutz vermittelt (vgl. dazu VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23, 37).

    Die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23) offenbart vielmehr, dass Vorschriften zur (Un-)Zulässigkeit des Parkens in § 12 StVO Drittschutz vermitteln können.

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 25; VG Bremen, Urt. v. 10.06.2021 - 5 K 1958/18 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BR-Drs. 374/97, 8).

    In diesem Fall kann die Anordnung eines die gesetzliche Regelung lediglich wiedergebenden Verkehrszeichens zwingend erforderlich sein (BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F. ["zwingend geboten"]).

    In diesem gewöhnlich anzunehmenden Fall ginge ein (eingeschränktes) Haltverbot nicht über die gesetzlichen Regelungen aus § 12 Abs. 4 und Abs. 4a StVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO hinaus (zur Zulässigkeit einer über die gesetzliche Regelung hinausgehenden verkehrsrechtlichen Anordnung siehe oben und BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 26, 27).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Die Frage des Drittschutzes dieser Vorschriften in Konstellationen, in denen sich ein Bürger gegen das aufgesetzte Gehwegparken wendet, ist in der Rechtsprechung und Literatur bislang - soweit ersichtlich - nicht diskutiert worden, während die drittschützende Wirkung der Parkvorschrift aus § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ("Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber") anerkannt ist (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23).

    Denn für ein bereits kraft Gesetzes bestehendes Halt- und Parkverbot (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO) ist anerkannt, dass dieses der Anordnung von Verkehrszeichen mit identischem Ge- bzw. Verbot nicht entgegensteht, wenn das normativ angeordnete Parkverbot nicht hinreichend erkennbar ist oder von den Parkraum suchenden Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend beachtet wird (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 14).

    Die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23) offenbart vielmehr, dass Vorschriften zur (Un-)Zulässigkeit des Parkens in § 12 StVO Drittschutz vermitteln können.

  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Hier gehen die Kläger selbst davon aus, dass der Straßenverkehrsbehörde ein Auswahlermessen verbleibt mit der Folge, dass allein ein Bescheidungsausspruch in Betracht kommt (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW -, juris Rn. 38).

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob sich der Anspruch daraus ergibt, dass das aufgesetzte Gehwegparken auch Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit zur Folge haben kann, wenn die Kläger deshalb auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder mit auf die Gehwege auffahrende Kraftfahrzeuge kollidieren (zu diesen Gefahren siehe VG Stade, Urt. v. 04.06.2014 - 1 A 2664/12 -, juris Rn. 25; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW - , juris Rn. 35 ff.).

    Kommt - wie vorliegend - ein Vorgehen auf der Grundlage von straßenverkehrsrechtlichen, gefahrenabwehrrechtlichen und auch verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften in Betracht, hat die Straßenverkehrsbehörde auch ermessensfehlerfrei darüber zu entscheiden, welche von mehreren Handlungsalternativen sie ergreift, wenn sie sich entschließt, einzugreifen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW -, juris Rn. 38 zu mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen nach § 45 StVO, um den fließenden Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu fördern).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 E 424/05

    Anspruch auf Erstattung aller außergerichtlichen Kosten auf der Grundlage der

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Maßgeblich sind nach Rechtsprechung und Literatur (1.) ein einheitlicher Auftrag, (2.) ein einheitlicher Rahmen, innerhalb dessen der Anwalt tätig werden soll und (3.) eine innere Zusammengehörigkeit (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Enders, in: Eckert, 6. Aufl. 2017 RVG § 15 Rn. 5; v. Seltmann, in: BeckOK RVG, 54. Ed. 01.09.2021, RVG § 15 Rn. 5).

    Dies ist vorliegend der Fall (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 -, juris zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der mehrere Kläger (Anlieger) im Klageverfahren gegen Straßenbau-Beitragsbescheide vertrat; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.02.2009 - 9 OA 349/08 -, juris zu acht parallel geführten Klageverfahren zur Festsetzung von Erschließungsbeiträgen).

  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Dem Befund, dass § 12 Abs. 4 und 4a StVO vorliegend Drittschutz vermittelt, steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.1980 (Aktenzeichen VII C 32.77, juris) nicht entgegen.

    Den Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung zu Parkflächenmarkierungen und zum Zeichen 315, die das Parken auf Gehwegen erlauben, lasse sich nicht entnehmen, dass einem bestimmten Personenkreis eine besondere Rechtsposition eingeräumt werden solle, soweit es um die Zulassung des Gehwegparkens gehe (BVerwG, Beschl. v. 13.06.1980 - VII C 32.77 -, juris Rn. 9, 10).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
    Allgemeinheit unterscheidet (zum Ganzen siehe BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, juris Rn. 11, 12; Urt. v. 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, juris Rn. 11; Schmidt-Kötters, in: BeckOK VwGO, 59.

    Die Auslegung einer Vorschrift, die im Grundsatz Drittschutz vermitteln will, kann zu dem Ergebnis führen, dass Drittschutz nur zu gewähren ist, wenn eine bestimmte Schwelle der Beeinträchtigung erreicht wird, wenngleich es nicht ausreicht, ausschließlich auf den Grad der Beeinträchtigung abzustellen (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

  • VG Stade, 04.06.2014 - 1 A 2664/12

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem zeitweiligen Abstellen

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

  • OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16

    Aufstellung von 2 Sperrpfosten - Anliegergebrauch; Barrierefreiheit; Drittschutz;

  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 46/09
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 1010/13

    Zur sachlichen Zuständigkeit für eine Anordnung gegenüber einem

  • VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15

    Aufstellung von zwei Sperrpfosten - Blumenkübel; Poller; Sperrpfosten;

  • VG Bremen, 07.09.2017 - 5 K 2241/16
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 11 A 1386/05

    Voraussetzungen der Pflicht zur Erstattung der Kosten einer im sofortigen Vollzug

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

  • VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18

    Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08

    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • VG Koblenz, 22.02.2010 - 4 K 774/09

    Kein Anspruch auf Poller

  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 51/17

    Zumutbarkeit der Erschwernisse beim Grundstücksein- oder -ausfahren

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor

  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 11 B 336/15

    Ausüben des Gemeingebrauchs an jeder Stelle einer öffentlichen Verkehrsfläche als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 11 B 553/14

    Bestimmungen über Sondernutzungserlaubnisse und Vorgehen gegen unerlaubte

  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08

    Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden

  • VG Köln, 21.07.2011 - 18 K 2173/10

    Klage des Anwohners bzw. Anliegers gegen die Stadt auf Beseitigung von

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

    Denn das Parken auf dem Gehweg bedarf seinerseits der nur eingeschränkt zulässigen Anordnung durch Verkehrszeichen (vgl. zur Definition § 39 Abs. 2 Satz 2 StVO), hier A. mbH Richtzeichen (vgl. Zeichen 315 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO [Parken auf Gehwegen]), da in einer Gesamtschau der einschlägigen Regelungen (§ 12 Abs. 4 StVO; § 12 Abs. 4a StVO) das Parken auf dem Gehweg ohne konkrete Anordnung grundsätzlich verboten ist (vgl. hierzu VG Bremen, Urteil vom 11. November 2021 - 5 K 1968/19 -, juris Rn. 35).
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