Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Fünfter Teil - Rechnungslegung. Gewinnverwendung (§§ 150 - 178) |
Erster Abschnitt - Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht (§§ 150 - 162) |
(1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen:
2Die Angaben nach Satz 1 können auch im Anhang gemacht werden.
(2) 1Von dem Ertrag aus einem Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrag ist ein vertraglich zu leistender Ausgleich für außenstehende Gesellschafter abzusetzen; übersteigt dieser den Ertrag, so ist der übersteigende Betrag unter den Aufwendungen aus Verlustübernahme auszuweisen. 2Andere Beträge dürfen nicht abgesetzt werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Aktiengesellschaften, die Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a des Handelsgesetzbuchs sind, wenn sie von der Erleichterung nach § 275 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch machen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz) vom 20.12.2012
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
28.12.2012 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz) | 20.12.2012 | |
29.05.2009 | Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) | 25.05.2009 |
Rechtsprechung zu § 158 AktG
50 Entscheidungen zu § 158 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 23/19
Auslegung von Genussscheinbedingungen; Erwartungshorizont eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 10 O 159/17
Beteiligung der Genussscheininhaber an den Verlusten durch Berechnung i.R.e. ...
- LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 10 O 159/17
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 137/19
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19
Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination ...
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 111/20
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters: Schenkungsanfechtung bei Zahlungen von ...
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 110/20
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einen Genussrechtsinhaber in gutem ...
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 112/20
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit rechtsgrundloser Ausschüttungen im Rahmen ...
- BGH, 20.01.2021 - IV ZR 318/19
Beteiligung eines Versicherungsnehmers mit einem höheren Anteil an den ...
- FG Niedersachsen, 12.06.2014 - 6 K 324/12
Passivierung einer nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.04.2015 - I R 44/14
Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn ...
- BFH, 15.04.2015 - I R 44/14
§ 158 AktG in Nachschlagewerken
- § 158 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gewinn- und Verlustrechnung
Querverweise
Auf § 158 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Offene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- § 108 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)
- Geschlossene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
- § 140 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)