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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 8 - Gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 - 2273) |
Alte Fassung
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
§ 2265Errichtung durch Ehegatten
§ 2266Gemeinschaftliches Nottestament
§ 2267Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
§ 2268Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung
§ 2269Gegenseitige Einsetzung
§ 2270Wechselbezügliche Verfügungen
§ 2271Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
§ 2272Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
§ 2273(weggefallen)
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