Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Achter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (§§ 30 - 33) |
(1) 1Bei Auflösung einer Berufsausübungsgesellschaft haben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter mangels anderer vertraglicher Regelung jede Mandantin und jeden Mandanten darüber zu befragen, wer künftig ihre laufenden Sachen bearbeiten soll. 2Wenn sich die bisherigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter über die Art der Befragung nicht einigen, hat die Befragung in einem gemeinsamen Rundschreiben zu erfolgen. 3Kommt eine Verständigung der bisherigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter über ein solches Rundschreiben nicht zustande, darf jede oder jeder von ihnen einseitig die Entscheidung der Mandantinnen und Mandanten einholen. 4Die ausscheidenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter dürfen am bisherigen Kanzleisitz und auf der Internetseite der Berufsausübungsgesellschaft einen Hinweis auf ihren Umzug für ein Jahr anbringen. 5Die verbleibenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter haben während dieser Zeit auf Anfrage die neue Kanzleiadresse, Telefon- und Faxnummern der ausgeschiedenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter bekannt zu geben.
(2) 1Für den Fall des Ausscheidens einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters aus der Berufsausübungsgesellschaft gilt Absatz 1 hinsichtlich derjenigen Auftraggebenden, mit deren laufenden Sachen die ausscheidenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens befasst oder für die sie vor ihrem Ausscheiden regelmäßig tätig waren. 2Ihr Recht, das Ausscheiden aus der Berufsausübungsgesellschaft allen Mandantinnen und Mandanten bekannt zu geben, bleibt unberührt.
(3) Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Beendigung einer beruflichen Zusammenarbeit in sonstiger Weise, wenn diese nach außen als Berufsausübungsgesellschaft hervorgetreten ist.
Vorschrift neugefaßt durch das Beschluss der Satzungsversammlung vom 05.12.2022
Rechtsprechung zu § 32 BORA
23 Entscheidungen zu § 32 BORA in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23
Anhörungsrüge: Beginn der 2- Wochenfrist; Zurechnung der Kenntnis des ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 03.08.2011 - 3 O 231/11
Anspruch des ausscheidenden Anwalts auf Nennung der Kontaktdaten
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
- LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16
§§ 60, 61 HGB
- LAG Hamm, 10.05.2001 - 16 Sa 1523/00
Streit um die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Abfindung; ...
- BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11
Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei ...
- OLG Hamm, 22.02.2011 - 28 U 49/10
Rechtsnatur der Weiterbetreuung eines Mandats nach Auflösung einer ...