Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
(1) 1Der Betreuer wird mündlich verpflichtet. 2Er ist über seine Aufgaben zu unterrichten. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer, Vereine und die zuständige Behörde.
(2) 1Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. 2Die Urkunde soll enthalten
(3) In geeigneten Fällen führt das Gericht mit dem Betreuer und dem Betroffenen ein Einführungsgespräch.
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Rechtsprechung zu § 69b FGG
22 Entscheidungen zu § 69b FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der ...
- KG, 02.08.1994 - 1 W 1905/93
Verpflichtung; Privater Betreuer; Mündlich; Erscheinen; Gericht; Fernmündlich; ...
- KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07
Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach ...
- OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
Berufsbetreuung; Betreuerauswahl
- LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02
Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden ...
- OLG Zweibrücken, 25.02.2009 - 2 AR 1/09
Betreuungsverfahren: Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Berücksichtigung ...
- KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das ...
- OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01
Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs
- OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 125/08
Betreuungsverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung der Einstellung eines ...
- LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98
Aufsichtspflicht über den Betreuten?
§ 69b FGG in Nachschlagewerken
- § 69b FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Anhörung
Attest
Aufwandspauschale
Beaufsichtigung
Behördenbetreuer
Betreuerausweis
Betreuungsbehörde
Betreuungsverfahren
Einführungsgespräch
Gutachten
Rechtspfleger
Sachverständigengutachten
Vereinsbetreuer
Verpflichtungsgespräch
Vormundschaftsgericht