Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ist zum 1.9.2009 außer Kraft getreten.
Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FGG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 70n FGG
8 Entscheidungen zu § 70n FGG in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung
- OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08
Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten eines stationären ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 19 B 1967/00
Öffentliches Interesse an einem sofortigen Ausschluss vom motorisierten ...
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die ...
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den ...
- OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: ...
- OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der ...
- BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren - ...