Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
1Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat das Gericht den Betroffenen persönlich anzuhören und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen. 2Den unmittelbaren Eindruck verschafft sich das Gericht, soweit dies erforderlich ist, in der üblichen Umgebung des Betroffenen. 3Das Gericht unterrichtet ihn über den möglichen Verlauf des Verfahrens. 4Verfahrenshandlungen nach Satz 1 sollen nicht durch einen ersuchten Richter erfolgen. 5Im übrigen gilt § 68 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 bis 5 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 70c FGG
51 Entscheidungen zu § 70c FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09
Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 14.11.2008 - 16 KLs 180 Js 10961/06
Die Fesseln des Richters
- LG Stuttgart, 14.11.2008 - 16 KLs 180 Js 10961/06
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer ...
- KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens ...
- OLG Naumburg, 21.12.2007 - 8 Wx 34/07
Unzulässige Anhörung nach § 70c FGG durch ersuchten Richter
- LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten ...
- OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender ...
- BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen ...
- OLG Karlsruhe, 16.10.1998 - 11 Wx 98/98
§ 70c FGG in Nachschlagewerken
- § 70c FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Unterbringungsverfahren
- Vorführung