Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) 1Soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist, bestellt das Gericht dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren. 2Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn nach § 68 Abs. 2 von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll. 3§ 67a gilt entsprechend.
(2) Bestellt das Gericht dem Betroffenen keine Pfleger für das Verfahren, so ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme getroffen wird, zu begründen.
(3) Die Bestellung soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn der Betroffene von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird.
(4) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird,
1. | mit der Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder | |
2. | mit dem sonstigen Abschluß des Verfahrens. |
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) vom 21.04.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2005 | Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) | 21.04.2005 |
Rechtsprechung zu § 70b FGG
167 Entscheidungen zu § 70b FGG in unserer Datenbank:
- LG München I, 11.05.2021 - 13 T 13463/20
Zu den Aufgaben und Befugnissen eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen ...
- OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmaßnahme zur ...
- BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im ...
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
- OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell ...
- KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung ...
- OLG Naumburg, 10.03.1999 - 8 WF 69/99
Aufhebung einer Pflegerbestellung wegen Interessenkollision
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08
Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten ...
§ 70b FGG in Nachschlagewerken
- § 70b FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Betreuervergütung
- Kindschaftsrecht
- Unterbringungsverfahren
- Verfahrenspfleger
- Verfahrenspflegschaft