Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
(1) Die Entscheidung, durch die ein Betreuer bestellt oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird, muß enthalten
(2) Die Entscheidung ist auch im Falle der Ablehnung einer Maßnahme zu begründen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) vom 21.04.2005
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2005 | Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) | 21.04.2005 |
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Rechtsprechung zu § 69 FGG
152 Entscheidungen zu § 69 FGG in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 08.07.2003 - 8 AR 7/03
Beendigung der Betreuung mit Ablauf der Frist nach § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG ?
- BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19
Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung ...
- VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09
Zum Wahlrechtsausschluss wegen Anordnung der Betreuung
- LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Anhörung bei geschlossener Unterbringung
- OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist ...
- LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten ...
- OLG Schleswig, 18.02.1998 - 2 W 5/98
Beschwerdeberechtigung von Familienmitgliedern des Betreuten
- OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93
Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit; ...
- BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96
Voraussetzungen der Vorlage
§ 69 FGG in Nachschlagewerken
- § 69 FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Aufgabenkreis
Aufhebung der Betreuung
Beschluss
Betreuerausweis
Betreuerwechsel
Betreuungsaufhebung
Betreuungsbeschluss
Betreuungsverfahren
Einwilligungsvorbehalt
Gerichtsbeschluss
Grundrechte
Sachverständigengutachten
Unterbringungsverfahren
Vereinsbetreuer
Querverweise
Auf § 69 FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- III. Betreuungssachen
- § 69l