Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 433 - 441) |
beschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme § 440Wirkung einer Anmeldung § 441Öffentliche Zustellung des Ausschließungs-
beschlusses
Rechtsprechung zu § 433 FamFG
19 Entscheidungen zu § 433 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer ...
- OLG Köln, 05.10.2016 - 2 Wx 380/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Durchführung des ...
- BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten ...
- OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16
Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich ...
- LG Stuttgart, 25.05.2022 - 14 O 481/21
Pflicht zur Leistung von Prozesskostensicherheit nach Anordnung der Klageerhebung
- OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ...
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
- OLG Karlsruhe, 23.11.2023 - 19 W 75/23
Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines ...
- AG Lemgo, 12.05.2017 - 19a II 27/16
Aufgebot von unbezifferten Miteigentumsanteilen. Glaubhaftmachung von Eigenbesitz ...
- OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20
Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 433 FamFG:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 490 (Landesrechtliche Aufgebotsverfahren) (zu §§ 433 ff)