Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
(1) 1Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. 2Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der Beteiligung hieran verfolgt wird oder verurteilt worden ist.
(2) Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder daß seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde.
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
Rechtsprechung zu § 6 IRG
170 Entscheidungen zu § 6 IRG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung ...
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- BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des ...
- KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
- OLG Hamm, 19.05.2022 - 2 Ausl 180/20
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei ...
- BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21
- BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach ...
- BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
- BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19
Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl 15/19
Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen drohender ...
- OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl 15/19
Querverweise
Auf § 6 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Durchlieferung
- § 43 (Zulässigkeit der Durchlieferung)
- Ausgehende Ersuchen
- § 71 (Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland)
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 82 (Nichtanwendung von Vorschriften)