Nachbarrechtsgesetz
7. Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 31 - 37) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Nachbarrechtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/NRG/__paste_norm__.html)
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§ 31Durch Zeitablauf entstandene Fensterschutzrechte
§ 32Alte Mauerrechte
§ 33Bestehende Einfriedigungen, Spalier-
vorrichtungen, Pflanzungen und bauliche Anlagen § 34Bäume von Waldgrundstücken § 35Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln von bestehenden Obstbäumen § 36Verweisung auf aufgehobene Vorschriften § 37Inkrafttreten
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vorrichtungen, Pflanzungen und bauliche Anlagen § 34Bäume von Waldgrundstücken § 35Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln von bestehenden Obstbäumen § 36Verweisung auf aufgehobene Vorschriften § 37Inkrafttreten
Rechtsprechung zu § 37 NRG
2 Entscheidungen zu § 37 NRG in unserer Datenbank:
- LG Freiburg, 29.03.2012 - 5 O 348/11
Verjährung von Fensterrechten bei einer Grenzbebauung
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1960 - 1 S 248/58