Personenstandsgesetz
Kapitel 9 - Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister (§§ 54 - 68a) |
Abschnitt 2 - Benutzung der Personenstandsregister (§§ 61 - 68a) |
(1) 1Behörden und Gerichten sind auf Ersuchen Personenstandsurkunden zu erteilen, Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag sowie die Durchsicht mehrerer Registereinträge zu gewähren, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. 2Gleiches gilt für Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten. 3Die Behörden und die Gerichte haben den Zweck anzugeben. 4Sie tragen die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung.
(3) 1Ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Inland können unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Personenstandsurkunden und Auskünfte aus einem Personenstandsregister erteilt werden, soweit das Ersuchen Angehörige des von ihnen vertretenen Staates betrifft. 2Ist dem Standesbeamten bekannt, dass es sich bei der betreffenden Person um einen heimatlosen Ausländer oder ausländischen Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge handelt, so ist die Benutzung der Register zu versagen.
Fassung aufgrund des 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (3. PStRÄndG) vom 19.10.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.11.2022 | 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG) | 19.10.2022 | |
15.05.2013 | Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) | 07.05.2013 |
Rechtsprechung zu § 65 PStG
15 Entscheidungen zu § 65 PStG in unserer Datenbank:
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- BGH, 27.04.2017 - I ZB 92/16
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- BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16
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- OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 11 W 717/18
Einsichtsrecht in Register
- BVerfG, 02.07.2015 - 1 BvR 1312/13
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Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
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Anspruch auf Eintragung der Religionszugehörigkeit "muslimisch" in eine ...
- BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
- VG Köln, 30.07.2021 - 25 K 3925/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2019 - L 4 KR 455/17
- OLG Frankfurt, 19.05.2015 - 20 W 15/15
Transsexuellengesetz: Keine nachträgliche Änderung des Eintrags zum Geschlecht im ...
Querverweise
Auf § 65 PStG verweisen folgende Vorschriften:
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
- Übergangsvorschriften
- § 76 (Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister)