Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
Viertes Kapitel - Leistungen der Pflegeversicherung (§§ 28 - 45f) |
Dritter Abschnitt - Leistungen (§§ 36 - 43c) |
Erster Titel - Leistungen bei häuslicher Pflege (§§ 36 - 40b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 40a Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen, deren Erforderlichkeit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 78a Absatz 5 Satz 6 festgestellt hat, durch nach diesem Buch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 23.03.2022
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.03.2022 | Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen | 23.03.2022 | |
09.06.2021 | Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) | 03.06.2021 |
§ 36Pflegesachleistung
§ 37Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
§ 38Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinations-
leistung) § 38aZusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen § 39Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 39aErgänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen § 40Pflegehilfsmittel und wohnumfeld-
verbessernde Maßnahmen § 40aDigitale Pflegeanwendungen § 40bLeistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
Neu Gesamtansicht
leistung) § 38aZusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen § 39Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 39aErgänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen § 40Pflegehilfsmittel und wohnumfeld-
verbessernde Maßnahmen § 40aDigitale Pflegeanwendungen § 40bLeistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
Querverweise
Auf § 39a SGB XI verweisen folgende Vorschriften:
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen
- Leistungen bei häuslicher Pflege
- § 40b (Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen)
- Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
- § 78a (Verträge über digitale Pflegeanwendungen und Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen, Verordnungsermächtigung)
- Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 120 (Pflegevertrag bei häuslicher Pflege)