Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184l) |
(1) 1Wer sexuelle Handlungen
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.
(2) 1Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen
2Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.
(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 | |
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
01.04.2004 | Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 |
oder Betreuungs-
verhältnisses § 175(weggefallen) § 176Sexueller Missbrauch von Kindern § 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind § 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern § 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern § 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179(weggefallen) § 180Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180aAusbeutung von Prostituierten § 180b(weggefallen) § 181(weggefallen) § 181aZuhälterei § 181bFührungsaufsicht § 181c(weggefallen) § 182Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183Exhibitionistische Handlungen § 183aErregung öffentlichen Ärgernisses § 184Verbreitung pornographischer Inhalte § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte § 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte § 184d(weggefallen) § 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen § 184fAusübung der verbotenen Prostitution § 184gJugendgefährdende Prostitution § 184hBegriffsbestimmungen § 184iSexuelle Belästigung § 184jStraftaten aus Gruppen § 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Rechtsprechung zu § 174 StGB
1.831 Entscheidungen zu § 174 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 10.04.2024 - 4 StR 9/24
- BGH, 04.04.2024 - 1 StR 451/23
- BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den ...
- BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Missbrauch der Tochter der ...
- KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24
Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe
- BGH, 30.06.2023 - 5 StR 55/23
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Besitz kinderpornographischer ...
- BGH, 22.06.2021 - 2 StR 131/21
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (geschützter Personenkreis: leibliche ...
- BGH, 03.05.2017 - 3 StR 556/16
Verjährungsbeginn beim Missbrauch von Schutzbefohlenen (keine rückwirkende ...
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die ...
- BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem ...
§ 174 StGB in Nachschlagewerken
- § 174 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Schutzalter
- Sexualstrafrecht
- Sexueller Missbrauch
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Querverweise
Auf § 174 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Inhalt und Führung des Registers
- § 24 (Entfernung von Eintragungen)
- Auskunft aus dem Register
- 2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- § 41 (Umfang der Auskunft)
- Tilgung
- § 46 (Länge der Tilgungsfrist)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 69 (Übergangsvorschriften)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- § 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Vertragsrecht
- § 75 (Allgemeine Grundsätze)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
- Entschädigungstatbestände
- Gewalttaten
- § 13 (Opfer von Gewalttaten)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 54 (Ausweisungsinteresse)
- Asylgesetz (AsylG)
- Unterbringung und Verteilung
- § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 174 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Täterschaft und Teilnahme
- § 28 (Besondere persönliche Merkmale)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 208 (Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung) (zu §§ 174 ff)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81g I (DNA-Identitätsfeststellung) (zu §§ 174 ff)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153b (Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe) (zu § 174 IV)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 38 II 3 Nr. 1 (Beschlagnahme) (zu §§ 174 ff)