Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Landesgesetzliche Vorschriften über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, sind auch für die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland und den Bund wirksam.
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 152a StPO
9 Entscheidungen zu § 152a StPO in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1985 - 5 B 99/85
Gerichtliche Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den von einem ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz ...
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
- StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
Auslegung des Art. 94 BremLV über den Umfang der Indemnität
- BGH, 25.10.1991 - 3 StE 7/91
Verwertbarkeit sichergestellter Beweismittel bei formal gültiger ...
- BGH, 25.10.1991 - StB 24/91
Verwertbarkeit der nach einer Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ...
- VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33
Jagdrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten
- BGH, 16.07.1985 - 5 StR 674/84
Freispruch vom Vorwurf des Vergehens gegen das Versammlungsgesetz
- VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.31
Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
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