Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Dritter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften (§§ 60 - 77) |
Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 60 - 72b) |
1Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. 2Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekanntzumachen, daß der Vertrag oder sein Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist. 3Die Hauptversammlung darf erst einen Monat nach der Bekanntmachung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 13 beschließen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 | |
01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister | 10.11.2006 |
vertrags § 62Konzern-
verschmelzungen § 63Vorbereitung der Hauptversammlung § 64Durchführung der Hauptversammlung § 65Beschluß der Hauptversammlung § 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals § 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung § 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung § 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung § 70Geltendmachung eines Schadenersatz-
anspruchs § 71Bestellung eines Treuhänders § 72Umtausch von Aktien § 72aGewährung zusätzlicher Aktien § 72bKapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Rechtsprechung zu § 61 UmwG
4 Entscheidungen zu § 61 UmwG in unserer Datenbank:
- KG, 25.09.2023 - 12 AktG 3/23
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05
Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem. ...
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05
Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
Kein "kaltes Delisting" durch Verschmelzung einer börsennotierten AG auf nicht ...
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
Querverweise
Auf § 61 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 62 (Konzernverschmelzungen)