Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Dritter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften (§§ 60 - 77) |
Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 60 - 72b) |
(1) 1Der Verschmelzungsbeschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. 2Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
(2) 1Sind mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so bedarf der Beschluß der Hauptversammlung zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der stimmberechtigten Aktionäre jeder Gattung. 2Über die Zustimmung haben die Aktionäre jeder Gattung einen Sonderbeschluß zu fassen. 3Für diesen gilt Absatz 1.
vertrags § 62Konzern-
verschmelzungen § 63Vorbereitung der Hauptversammlung § 64Durchführung der Hauptversammlung § 65Beschluß der Hauptversammlung § 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals § 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung § 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung § 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung § 70Geltendmachung eines Schadenersatz-
anspruchs § 71Bestellung eines Treuhänders § 72Umtausch von Aktien § 72aGewährung zusätzlicher Aktien § 72bKapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Rechtsprechung zu § 65 UmwG
20 Entscheidungen zu § 65 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 65/19
CECONOMY AG (ehemals METRO AG): Klagen u.a. gegen Umfirmierung und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung ...
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
- BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10
Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des ...
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
- FG München, 08.07.2009 - 4 K 705/09
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG bei zeitnaher ...
- OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07
Stimmrecht der Vorzugsaktionäre bei Umwandlung einer AG in eine KGaA
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05
Haftung der Aktionäre bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der ...
- OLG Stuttgart, 23.05.2011 - 8 W 294/10
Verschmelzung von Vereinen: Wirksamkeit einer Satzungsregelung über die ...
- OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
Querverweise
Auf § 65 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Formwechsel
- Besondere Vorschriften
- Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 233 (Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber)
- Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 240 (Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber)
- Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 252 (Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber)