Urheberrechtsgesetz
Teil 5 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 120 - 143) |
Abschnitt 1 - Anwendungsbereich des Gesetzes (§§ 120 - 128) |
Unterabschnitt 1 - Urheberrecht (§§ 120 - 123) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Urheberrechtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UrhG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung