Urheberrechtsgesetz

   Teil 5 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 120 - 143)   
   Abschnitt 1 - Anwendungsbereich des Gesetzes (§§ 120 - 128)   
   Unterabschnitt 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 124 - 128)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 124
Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 124 UrhG

6 Entscheidungen zu § 124 UrhG in unserer Datenbank:

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